1. Allgemeine Bestimmungen.
1.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen für den Kunden, der mit dem Auftragnehmer einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen hat. Die Dienstleistung wird auf der Grundlage der vom Kunden übermittelten Anfrage erbracht.
1.2. Alle Informationen, die der Auftraggeber beim Abschluss eines Vertrages mit dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, müssen zuverlässig sein. Macht der Auftraggeber falsche Angaben, hat der Auftragnehmer das Recht, dem Auftraggeber die Leistungserbringung zu verweigern. Der Auftragnehmer hat bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten das Recht, während der gesamten Vertragslaufzeit zusätzliche Informationen anzufordern und (oder) eine Bestätigung der bereitgestellten Informationen zu verlangen. Die Anfrage wird dem Kunden an die Kontaktadresse seiner E-Mail gesendet. Wenn der Kunde keine zusätzlichen Informationen bereitstellt und (oder) die zuvor bereitgestellten Daten nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen ab dem Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer die erste Anfrage sendet, bestätigt, hat der Auftragnehmer das Recht:
1.2.1. den Antrag des Kunden auf eine neue Dienstleistung ablehnen;
1.2.2. die Bereitstellung von Diensten für den Kunden aussetzen (Dienste sperren);
Alle diese Einschränkungen können innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Übermittlung der angeforderten Informationen durch den Kunden aufgehoben werden. Falls die erforderlichen Informationen nicht innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen nach Absenden der ersten Anfrage durch den Auftragnehmer bereitgestellt werden, können die Dienstleistungen des Kunden storniert werden.
1.3. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer erkennen die Rechtswirksamkeit von Mitteilungen und Mitteilungen an, die der Auftragnehmer an den Auftraggeber an die von ihm im Vertrag und in anderen Dokumenten angegebenen E-Mail-Adressen sendet. Solche Mitteilungen und Mitteilungen stehen Mitteilungen und Mitteilungen in einfacher schriftlicher Form gleich, die der Auftragnehmer an die Postanschrift des Auftraggebers sendet. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber haben vereinbart, im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Tatsachen des Versands, des Empfangs von Nachrichten, des Zeitpunkts ihres Versands und des Inhalts die Beweise für den Archivdienst des Auftragnehmers als zuverlässig und endgültig für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den angegebenen Personen zu betrachten.
1.4. Der Kunde verpflichtet sich, die Anforderungen des Dokuments "Nutzungsbedingungen“, veröffentlicht auf dem Webserver des Auftragnehmers. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er von den Folgen der Maßnahmen des Auftragnehmers betroffen sein kann, um die negativen Folgen der Aktivitäten Dritter zu verhindern, die das Funktionieren des Dienstleistungserbringungssystems des Auftragnehmers stören. Gleichzeitig orientiert sich der Auftragnehmer in seinem Handeln an den Bestimmungen des Dokuments „Nutzungsbedingungen der Dienste“ und garantiert dem Auftraggeber, solche negativen Folgen zu minimieren.
1.5. Im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung „Support für 1C-Produkte“ erbringt der Auftragnehmer Installations- und Wartungsleistungen für das 1C-Softwarepaket in Form einer umfassenden Dienstleistung oder in Form von einmaligen Arbeiten.
1.6. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Bestimmungen dieser Vorschriften zu ändern. Die Änderungen treten 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung auf der Website des Auftragnehmers in Kraft.
2. Leistungserbringungsverfahren:
2.1. Buchhaltung für den Kunden
2.1.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen für den Kunden, der mit dem Auftragnehmer einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen hat. Der Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen spiegelt das Interaktionsverfahren, die Verantwortung des Auftragnehmers und des Kunden sowie die technischen, finanziellen und Managementinstrumente wider, die die Parteien im Arbeitsprozess verwenden.
2.1.2. Die Buchhaltungsunterlagen der wirtschaftlichen Aktivitäten des Auftraggebers werden von den Spezialisten des Auftragnehmers ausschließlich auf der Grundlage der Primärinformationen geführt, die von autorisierten Vertretern des Auftraggebers stammen.
2.1.3. Bei der Rechnungslegung richten sich die Spezialisten des Auftragnehmers nach den in der Russischen Föderation geltenden Gesetzen und Vorschriften zur Rechnungslegung sowie nach schriftlichen Anweisungen von bevollmächtigten Vertretern des Auftraggebers. in Fällen, in denen solche Anweisungen in Übereinstimmung mit dem Abkommen und diesen Regeln gesendet werden.
2.1.4. Die Buchhaltung der wirtschaftlichen Aktivitäten des Auftraggebers erfolgt mit spezialisierten Buchhaltungsprogrammen.
2.1.5. „Scans“ von Primärdokumenten werden von autorisierten Vertretern des Auftraggebers per E-Mail oder über Online-Messenger an den Auftragnehmer übermittelt.
2.1.6. Die Spezialisten des Auftragnehmers überwachen die Übereinstimmung der Hauptdokumente des Auftraggebers gemäß den grundlegenden festgelegten Rechnungslegungsanforderungen und informieren im Falle einer Abweichung die autorisierten Vertreter des Auftraggebers.
2.1.7. Widersprechen schriftliche Informationen des Auftraggebers den Normen der geltenden Gesetzgebung, so ist der Auftragnehmer in diesem Fall nicht für die „zusätzliche Entstehung“ von Zahlungsrückständen, Strafen und die Verhängung von Strafen durch Aufsichtsbehörden verantwortlich.
2.1.8. Die primären Abrechnungsunterlagen des abgelaufenen Monats sind dem Auftragnehmer bis spätestens zum 10. des Monats zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass die Bereitstellung von Primärdokumenten für den vergangenen Zeitraum nach dem 10. des Folgemonats die Notwendigkeit von Korrekturen und Ergänzungen der Buchhaltungsregister nach sich zieht, erhöhen sich die Kosten für die Betreuung des Kunden für den vergangenen Monat gemäß der Bedingungen der Vereinbarung.
2.1.9. Verwendet der Kunde in seiner Tätigkeit Softwareprodukte zur Erstellung, Speicherung und Bearbeitung von Zahlungsbelegen, Erfassung und Abrechnung von Anlagevermögen, Personalpflege, Gehaltsberechnung oder Lagerbuchführung, müssen berechtigte Mitarbeiter des Kunden spätestens am 10 Monat nach Meldung in den angegebenen Softwareprodukten gespeicherte Daten in elektronischer Form an den Auftragnehmer.
2. 2. Berichterstattung für den Kunden
2.2.1. Die Zusammensetzung der Rechnungslegung und Steuerberichterstattung erfolgt gemäß den Anforderungen der aktuellen Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Bereich Rechnungslegung und Steuerbilanzierung. Die Buchführung und Steuerberichterstattung wird von den Spezialisten des Auftragnehmers innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen erstellt.
2.2.2. Die Buchhaltungs- und Steuerberichterstattung des Auftraggebers wird von den Spezialisten des Auftragnehmers auf der Grundlage der Daten der Buchhaltungsregister des Auftraggebers erstellt.
2.2.3. Der Auftragnehmer übermittelt die erstellten Berichte an autorisierte Vertreter des Kunden zur Überprüfung und Unterzeichnung durch den Vorgesetzten des Kunden. Der Kunde muss die generierten Berichte innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Berichte lesen und unterzeichnen.
2.2.4. Die Buchhaltungs- und Steuerberichte des Auftraggebers werden den Steuerbehörden (anderen ähnlichen Nutzern) von den Mitarbeitern des Auftragnehmers im Einvernehmen mit dem Auftraggeber über Telekommunikationswege zur Verfügung gestellt oder von den Mitarbeitern des Auftragnehmers per Post (mit dem obligatorischen Erhalt eines Schecks und einer Post Inventar der Sendung).
2.2.5. Gleichzeitig mit der Übermittlung der Berichterstattung zur Unterzeichnung durch den Auftraggeber übermittelt der Auftragnehmer den bevollmächtigten Vertretern des Auftraggebers Daten über die Beträge der Steuerzahlungen, die der Auftraggeber gemäß den eingereichten Steuererklärungen an das Budget abführen muss. Zusätzlich werden Angaben zur Höhe der Vorauszahlungen gemacht.
2.3. Informationsaustausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber
2.3.1. Bevollmächtigte Vertreter des Auftraggebers können sich mit dem vorläufigen Ergebnis der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens vertraut machen, das von den Spezialisten des Auftragnehmers auf der Grundlage der Buchhaltungsdaten des Auftraggebers vorhergesagt wird.
2.3.2. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber eine mündliche oder schriftliche Anfrage über die Einzelheiten der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Auftraggebers zukommen lassen, falls diese Daten zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit der Buchführung erforderlich sind.
2.3.3. Nach Erhalt einer Anfrage des Auftragnehmers muss der Auftraggeber innerhalb von 3 Werktagen eine Antwort auf die Anfrage geben. Die Antwort auf die Anfrage muss in der gleichen Form wie die Anfrage erfolgen (schriftlich oder mündlich).
2.3.4. Der Leiter oder die bevollmächtigten Vertreter des Kunden können auf Wunsch Erläuterungen zu allen Aspekten der erstellten Buchhaltungs- und Steuerberichterstattung erhalten.
2.4. Datenübermittlung bei Vertragsabschluss oder Vertragsbeendigung
2.4.1. Buchhaltungsunterlagen über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Kunden werden von den Spezialisten des Auftragnehmers entweder ab dem Datum der staatlichen Registrierung des Kundenunternehmens oder ab dem von den Parteien vereinbarten Datum geführt.
2.4.2. Für den Fall, dass die Buchhaltung ab einem anderen Datum als dem Datum der staatlichen Registrierung des Kunden geführt wird, werden die eingehenden Salden der Buchhaltungskonten sowie Kopien der früher vom Kunden bereitgestellten Steuererklärungen von bevollmächtigten Vertretern des Kunden übertragen dem Auftragnehmer in elektronischer Form.
2.4.3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Zuverlässigkeit der vom Auftraggeber übermittelten eingehenden Kontostände.
2.4.4. Für den Fall, dass der Auftraggeber vor Saldoübergabe keine analytische Buchhaltung für buchhalterische Konten organisiert hat, haftet der Auftragnehmer nicht für die Zuverlässigkeit der weiteren analytischen Buchhaltung.
2.4.5. Im Falle der Beendigung des Vertrages wird die Buchhaltung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Auftraggebers von den Spezialisten des Auftragnehmers bis zur Übermittlung von Informationen und Dokumenten an den Auftraggeber durchgeführt.
2.4.6. Die Übermittlung der gemäß dem festgelegten Verfahren erstellten Dokumentation nach Abschluss der Arbeiten bei Beendigung des Vertrags erfolgt durch die Begleitdokumente des Auftragnehmers gemäß Inventar.
2.4.7. Die Überweisung der Ausgangssalden an den Auftraggeber im Falle der Vertragsauflösung erfolgt durch den Auftragnehmer im Einvernehmen mit den bevollmächtigten Vertretern des Auftraggebers im Rahmen einer mit den Unterschriften und Siegeln des Auftragnehmers und des Auftraggebers beglaubigten Urkunde.
2.5. Handlungen des Auftragnehmers und des Auftraggebers im Falle einer Betriebsprüfung
2.5.1. Für den Fall, dass die Aktivitäten des Auftraggebers von steuerlichen oder anderen befugten Stellen überprüft werden, müssen die Vertreter des Auftraggebers den Auftragnehmer unverzüglich darüber informieren.
2.5.2. Auf Verlangen der berechtigten Stellen stellt der Auftragnehmer alle erforderlichen Buchungsverzeichnisse und Abrechnungen für den geprüften Berichtszeitraum zur Überprüfung bereit.
2.5.3. Die Spezialisten des Auftragnehmers erläutern den Vertretern der zuständigen Stellen bei Bedarf die Einzelheiten der Rechnungslegung für den geprüften Berichtszeitraum.
2.5.4. Wurden bei der Prüfung Fehler festgestellt, die durch Verschulden des Auftragnehmers zu Sanktionen (Bußgeldern, Strafen) gegenüber dem Auftraggeber geführt haben, können sich Bevollmächtigte oder der Leiter des Auftraggebers schriftlich an den Auftragnehmer wenden für Entschädigung.
2.6. Service-Zahlungsverfahren
2.6.1. Beschreibung Tarife für Dienstleistungen, die auf dem Webserver des Auftragnehmers veröffentlicht werden, sowie die Kosten für die Dienstleistungen des Auftragnehmers und die Zahlungsbedingungen sind im Dienstleistungsvertrag angegeben.